Die Regeln der Biker in der Bundespolizei

 

Die Biker in der Bundespolizei sind eine Interessengemeinschaft von motorradfahrenden Polizisten und deren Freunde.

Die Interessengemeinschaft wird durch die Gewerkschaft der Polizei➥ und den Förderverein der Biker in der Bundespolizei unterstützt.

Zweck der Interessengemeinschaft ist:

  • Durchführung und Teilnahme von motorsportlichen und technischen Veranstaltungen
  • Organisation und Teilnahme von Ausfahrten und Stammtischen
  • Teilnahme an lokalen, nationalen, internationalen Treffen und Begegnungen
  • das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei zu fördern
  • Engagement für soziale Projekte

Die Interessengemeinschaft ist politisch und konfessionell neutral und distanziert sich ausdrücklich von jeglichem Extremismus. Das Auftreten in der Öffentlichkeit muss diesen Vorgaben entsprechen und mit dem Namen „Biker in der BundesPOLIZEI“ vereinbar sein. Im Zweifelsfall gilt hier das Neutralitätsgebot.

Das „große Rückenpatch“  ist das äußere Erkennungszeichen, dass man der Interessengemeinschaft angehört. Das große Rückenpatch wird zweimal im Jahr (Bikercamp / Bikergottesdienst und der Weihnachtsfeier) durch ein Vergabegremium, das aus den Mitgliedern des Fördervereines und dem Organisationsteam besteht, an Neumitglieder verliehen.

Polizeibeamte, Angehörige der Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei sind von dieser Verleihungspraxis ausgenommen. Beim Tragen des Erkennungszeichen gilt das Neutralitätsgebot.

Die Interessengemeinschaft und deren Freunde dürfen davon unabhängig das „kleine Patch“ jederzeit erwerben und tragen.

Die BiBs stellen sich durch ihr Fahrverhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit positiv dar.

Die BiBs halten sich bei Ausfahrten an die Tourenregeln, die im Forum➥ veröffentlicht sind.

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